Autovermietung in der Schweiz eröffnen: der komplette Leitfaden (2026)
Autovermietung gründen in der Schweiz: Bewilligung, Handelsregister, MWST, Versicherung, Zulassung, Mietvertrag, Kaution, Bussen, Preise, Rendite pro Fahrzeug und Software. Mit Gesetzesquellen, Checkliste und Startbudget. Stand Oktober 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf die Schweiz. Wayvo für Deutschland und Österreich.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Vermietung von Autos an Selbstfahrer braucht es in der Schweiz keine besondere Bewilligung des Bundes. Pflicht ist ein Verzeichnis der Mieter, das zwei Jahre aufbewahrt und der Polizei auf Verlangen gezeigt wird (Art. 70 VZV).
- Die Gründung umfasst zehn Schritte: Geschäftsmodell, Rechtsform und Handelsregister, MWST, Versicherung, Fahrzeuge und Zulassung, Mietvertrag mit AGB und Kaution, Preise, Abläufe für Bussen und Schäden, Software mit Online-Buchung und Marketing.
- Jedes Fahrzeug braucht eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 5 Mio. Deckung pro Ereignis (Art. 63 SVG, Art. 3 VVV); die Versicherung muss wissen, dass die Fahrzeuge vermietet werden.
- Ordnungsbussen gehen an den Halter, also an die Vermietung. Nennt sie Name und Adresse des Mieters, führt die Behörde das Verfahren gegen ihn (Art. 7 Abs. 4 OBG). Ohne sauberen Ablauf bleiben Bussen bei der Vermietung hängen.
- Ab etwa drei Fahrzeugen lohnt sich eine Software, die Buchung, Vertrag, Kaution, Übergabe, Rechnung mit QR-Code und Bussen verbindet. Eine in der Schweiz entwickelte Lösung ist Wayvo (ab CHF 49 pro Monat).
Autovermietung in der Schweiz eröffnen: die 10 Schritte
- 1Geschäftsmodell wählen: Segment (Personenwagen, Transporter, Camper, Ersatzwagen), Standort, Zielkunden und Flottengrösse festlegen.
- 2Rechtsform und Handelsregister: Einzelunternehmen oder GmbH wählen; Einzelunternehmen müssen sich ab CHF 100'000 Umsatz im Handelsregister eintragen, GmbH und AG immer.
- 3MWST klären: Ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr besteht MWST-Pflicht (Normalsatz 8,1 %); freiwillige Anmeldung prüfen wegen Vorsteuerabzug auf Fahrzeugen.
- 4Versicherungen abschliessen: Haftpflicht pro Fahrzeug (mindestens CHF 5 Mio.), Kasko, Betriebshaftpflicht; die Vermietung gegenüber dem Versicherer offenlegen.
- 5Fahrzeuge beschaffen und zulassen: Fahrzeuge kaufen oder finanzieren, auf die Firma als Halterin zulassen, Vignette, MFK-Termine und Unterhalt planen.
- 6Mietvertrag, AGB und Kaution: AGB mit Haftung, Selbstbehalt, Kilometer, Tank, Ausland, Bussen und Kaution erstellen; Übergabe und Rückgabe mit Protokoll.
- 7Preise kalkulieren: Kosten pro Fahrzeug, Break-even-Auslastung und Marktpreise rechnen; Tarife für Tag, Woche, Monat und Saison festlegen.
- 8Abläufe für Bussen und Schäden: Mieterverzeichnis führen, Bussen dem Mieter zur Tatzeit zuordnen und weiterverrechnen oder den Lenker melden, Schäden dokumentieren.
- 9Software und Online-Buchung einrichten: Buchungen, Verträge, Zahlungen, Übergaben, Rechnungen und Fristen in einer Software führen, mit Online-Buchungsportal.
- 10Sichtbar werden: Google-Unternehmensprofil, Website mit Buchung, lokale Partner (Garagen, Hotels, Umzugsfirmen) und Bewertungen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie in der Schweiz eine Autovermietung eröffnen: welche Bewilligungen und Eintragungen es braucht, welche Versicherungen Pflicht sind, was für Mietfahrzeuge gilt, wie Sie Mietvertrag, Kaution und Bussen regeln, wie Sie Preise und Rendite pro Fahrzeug rechnen und welche Software Sie brauchen. Die rechtlichen Angaben verweisen auf das Bundesrecht auf fedlex.admin.ch und die Eidgenössische Steuerverwaltung. Der Leitfaden ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Kurzantwort: Was braucht es, um eine Autovermietung zu eröffnen?
Eine Autovermietung in der Schweiz zu eröffnen ist rechtlich einfacher als viele denken. Für die Vermietung an Selbstfahrer gibt es keine besondere Bewilligung des Bundes, kein Patent und keine Prüfung. Sie brauchen ein Unternehmen (Einzelunternehmen oder GmbH, Handelsregister je nach Umsatz und Rechtsform), Fahrzeuge, die auf Ihre Firma als Halterin zugelassen sind, eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung pro Fahrzeug mit mindestens CHF 5 Mio. Deckung, einen Mietvertrag mit AGB und ein Verzeichnis Ihrer Mieter, das Sie zwei Jahre aufbewahren. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz kommt die MWST-Pflicht dazu. Der grössere Aufwand liegt im Betrieb: Buchungen, Kaution, Übergaben, Schäden, Bussen und Rechnungen müssen zuverlässig laufen, denn als Halterin haften Sie für die Fahrzeuge und erhalten jede Ordnungsbusse zuerst selbst.
Braucht man eine Bewilligung für eine Autovermietung?
Nein, für die Vermietung an Selbstfahrer verlangt das Bundesrecht keine Bewilligung. Das Strassenverkehrsgesetz erlaubt dem Bundesrat, das «Vermieten von Motorfahrzeugen an Selbstfahrer» zu regeln (Art. 25 Abs. 3 lit. d SVG, SR 741.01). Er hat davon nur eine Pflicht abgeleitet:
«Wer gewerbsmässig Motorfahrzeuge an Selbstfahrer vermietet, hat über die Mieter Verzeichnisse zu führen. Er hat den Kontrollorganen auf Verlangen Einsicht in diese Verzeichnisse zu gewähren. Die Verzeichnisse sind während zweier Jahre aufzubewahren.» (Art. 70 VZV, SR 741.51)
Wer gegen diese Pflicht verstösst, kann gebüsst werden (Art. 149 VZV). In der Praxis erfüllt eine Buchungssoftware mit Kundendaten, Führerausweis und Mietdauer diese Pflicht automatisch, solange die Daten zwei Jahre verfügbar bleiben.
Anders ist es, wenn Sie Fahrzeuge mit Fahrer anbieten (Limousinen-, Taxi- oder Shuttle-Dienst). Das ist berufsmässiger Personentransport: Fahrerinnen und Fahrer brauchen eine Bewilligung, die Fahrzeuge müssen jährlich zur Prüfung, und kantonale oder kommunale Taxi-Regeln kommen dazu (Chauffeurverordnung ARV 2, SR 822.222, und Art. 25 VZV). Dieser Leitfaden behandelt nur die Vermietung an Selbstfahrer. Kommunale Auflagen, etwa für Parkplätze oder Reklame, klären Sie mit Ihrer Gemeinde.
Mehr Details: Bewilligung, Zulassung und Versicherung für Mietfahrzeuge.
Schritt 1: Geschäftsmodell wählen
Entscheiden Sie zuerst, was Sie vermieten und an wen. Davon hängen Fahrzeugwahl, Versicherung, Preise und Standort ab.
| Segment | Typische Kunden | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Personenwagen | Private, Geschäftsreisende, Touristen | Saisonal, Preisvergleich mit grossen Anbietern |
| Transporter und Lieferwagen | Umzüge, Gewerbe, Private | Gefragt an Monatsenden und Wochenenden; bis 3,5 t mit Ausweis Kategorie B |
| Camper und Wohnmobile | Ferienreisende | Starke Saison, hohe Investition, lange Mieten |
| Ersatzwagen einer Garage | Werkstattkunden, Versicherungen | Gute Grundauslastung, Abrechnung oft mit Versicherern |
| Spezial- und Luxusfahrzeuge | Events, Hochzeiten | Hohe Kaution, strenge Mieterprüfung |
Kategorie B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 3'500 kg Gesamtgewicht mit höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz (Art. 3 VZV). Schwerere Fahrzeuge brauchen die Kategorie C1; für elektrische Lieferwagen gilt im Inland unter Bedingungen eine Ausnahme bis 4'250 kg (Art. 4 Abs. 5 VZV). Prüfen Sie das bei Transportern genau, denn viele Mieter haben nur Kategorie B.
Schritt 2: Rechtsform und Handelsregister
| Rechtsform | Kapital | Haftung | Handelsregister |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | kein Mindestkapital | mit dem Privatvermögen | Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr (Art. 931 OR) |
| GmbH | mindestens CHF 20'000, voll einbezahlt (Art. 773, 777c OR) | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | immer, mit öffentlicher Beurkundung |
| AG | mindestens CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt (Art. 621, 632 OR) | auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | immer, mit öffentlicher Beurkundung |
Quellen: Obligationenrecht, SR 220. Die Gebühr des Handelsregisteramts für die Neueintragung beträgt CHF 80 für ein Einzelunternehmen und CHF 420 für eine GmbH oder AG (HRegGebV, SR 221.411.1); bei GmbH und AG kommen Notariatskosten dazu, die je nach Kanton variieren. Den Firmennamen prüfen Sie im zentralen Firmenindex zefix.ch, die Gründung lässt sich online über EasyGov vorbereiten.
Welche Rechtsform passt? Eine Autovermietung hat ein Haftungsrisiko (Unfälle, Schäden, Streit mit Mietern) und bindet viel Kapital in Fahrzeugen. Viele Gründer wählen deshalb die GmbH. Für einen Test mit ein oder zwei Fahrzeugen neben einer bestehenden Tätigkeit kann ein Einzelunternehmen genügen. Als Selbständigerwerbende melden Sie sich zudem bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons an.
Schritt 3: Mehrwertsteuer klären
Wer im Jahr mindestens CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, ist MWST-pflichtig (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG, SR 641.20). Die Vermietung von Fahrzeugen unterliegt dem Normalsatz von 8,1 % (ESTV, MWST-Sätze).
- Freiwillige Anmeldung: Auch unter der Umsatzgrenze möglich. Sie lohnt sich oft, weil Sie dann die Vorsteuer auf Fahrzeugkäufen, Reparaturen und Versicherungen zurückfordern können. Dafür müssen Sie MWST auf Ihren Mietpreisen abrechnen.
- Saldosteuersatz: Kleinere Betriebe können mit einem Saldosteuersatz abrechnen. Für «Fahrzeuge: Vermietung mit oder ohne Bedienung» beträgt er 3,7 % (Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze, SR 641.202.62). Die Methode ist bis CHF 5'024'000 Umsatz pro Jahr zulässig (Art. 37 MWSTG). Vorsteuer wird dann nicht separat abgezogen; bei hohen Fahrzeuginvestitionen ist die effektive Methode oft günstiger. Lassen Sie das von einer Treuhand rechnen.
- Ausblick: Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über eine Erhöhung des Normalsatzes von 8,1 % auf 8,5 % ab, die Anfang 2028 in Kraft treten könnte (Medienmitteilung des Bundesrats). Rechnungen und Preise müssen dann angepasst werden.
Mehr: Steuern und Buchhaltung für Autovermietungen.
Schritt 4: Versicherungen abschliessen
Pflicht ist die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug (Art. 63 SVG). Sie muss Personen- und Sachschäden mit mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis decken (Art. 3 Abs. 1 VVV, SR 741.31). Als Halterin haften Sie für Schäden aus dem Betrieb Ihrer Fahrzeuge, auch wenn ein Mieter fährt (Art. 58 SVG).
Die Vermietung muss der Versicherung bekannt sein. Vor Vertragsschluss müssen Sie alle Gefahrstatsachen wahrheitsgemäss angeben (Art. 4 VVG); wer die gewerbliche Vermietung verschweigt, riskiert die Kündigung und Probleme im Schadenfall (Art. 6 VVG). Fragen Sie nach einer Flottenpolice für Mietfahrzeuge.
| Versicherung | Pflicht? | Wofür |
|---|---|---|
| Motorfahrzeug-Haftpflicht | ja, pro Fahrzeug | Schäden an Dritten |
| Teilkasko | nein | Diebstahl, Glas, Hagel, Elementar, Tiere, Marder |
| Vollkasko | nein | zusätzlich Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug |
| Betriebshaftpflicht | nein | Schäden ausserhalb des Fahrbetriebs, etwa auf dem Areal |
| Rechtsschutz | nein | Streit mit Mietern, Versicherern, Behörden |
Den Mietern bieten die meisten Vermietungen einen Selbstbehalt mit Option zur Reduktion gegen Aufpreis an. Mehr: Versicherungen für Autovermietungen.
Schritt 5: Fahrzeuge beschaffen und zulassen
- Halterin: Die Fahrzeuge werden auf Ihre Firma eingelöst. Eine besondere Eintragung «Mietwagen» im Fahrzeugausweis gibt es nicht mehr. Optional können Sie beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen, dass ein Halterwechsel Ihre Zustimmung braucht (Art. 80 Abs. 4 VZV, kantonal oft «Code 178» genannt). Das schützt vor unberechtigten Umschreibungen.
- Wechselschilder sind für Mietflotten kaum geeignet: Sie gelten für höchstens zwei Fahrzeuge, und nur das Fahrzeug mit den Schildern darf fahren (Art. 13 und 14 VVV).
- MFK: Für vermietete Personenwagen gelten dieselben Intervalle wie für private: erste periodische Prüfung nach fünf Jahren (spätestens nach sechs), dann nach drei und danach alle zwei Jahre; Lieferwagen nach vier, drei und dann alle zwei Jahre (Art. 33 Abs. 2 VTS, SR 741.41). Jährlich geprüft werden nur Fahrzeuge für den berufsmässigen Personentransport.
- Vignette: Jedes Fahrzeug braucht für Autobahnen eine gültige Vignette für CHF 40 pro Jahr, als Kleber oder als E-Vignette auf das Kontrollschild (NSAG, SR 741.71).
- Kauf oder Leasing: Viele Leasingverträge schliessen die gewerbliche Weitervermietung aus. Klären Sie das schriftlich, bevor Sie ein geleastes Fahrzeug vermieten.
Wie viel ein Fahrzeug kosten darf, damit es sich rechnet, zeigt der Artikel Rendite pro Fahrzeug.
Schritt 6: Mietvertrag, AGB und Kaution
Die Automiete ist ein Mietvertrag über eine bewegliche Sache nach Art. 253 ff. OR. Regeln Sie in Ihren AGB mindestens: Mietdauer und Verspätung, Fahrberechtigte und Mindestalter, Kilometer und Mehrkilometer, Tankregelung, Fahrten ins Ausland, Selbstbehalt und Haftung bei Schäden, Bussen und Bearbeitungsgebühr, Kaution, Storno und Gerichtsstand. AGB dürfen Konsumentinnen und Konsumenten nicht erheblich und ungerechtfertigt benachteiligen (Art. 8 UWG, SR 241).
Übergabe und Rückgabe dokumentieren. Das Gesetz verlangt, dass Sie das Fahrzeug bei der Rückgabe prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, sofort melden. Sonst verlieren Sie Ihre Ansprüche, ausser bei Mängeln, die bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren (Art. 267a OR). Ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Unterschrift bei Abholung und Rückgabe ist deshalb Ihr wichtigstes Beweismittel. Vorlage: Checkliste Übergabeprotokoll.
Kaution. Für die Kaution bei der Automiete gibt es kein eigenes Gesetz, sie wird im Vertrag vereinbart. Üblich ist eine Reservation auf der Kreditkarte, die nach der Rückgabe freigegeben oder für Schäden teilweise eingezogen wird. Mehr: Kaution bei der Autovermietung und Mietvertrag für Autovermietungen.
Schritt 7: Preise kalkulieren
Ihre Preise müssen pro Fahrzeug die Fixkosten (Wertverlust, Versicherung, Steuer, Unterhalt, Parkplatz, Kapital) und die variablen Kosten pro Miete decken. Die wichtigste Zahl ist die Break-even-Auslastung: Fixkosten pro Monat geteilt durch den Deckungsbeitrag pro Miettag. In unserem Rechenbeispiel mit einer Occasion für CHF 22'800 und CHF 85 pro Tag ohne MWST liegt sie bei rund 39 %. Legen Sie Tarife für Stunden, Tage, Wochenende, Woche und Monat fest und passen Sie sie an die Saison an. Anleitung: Mietpreise kalkulieren.
Schritt 8: Abläufe für Bussen und Schäden
Ordnungsbussen gehen an die Halterin. Wird der Lenker nicht vor Ort angehalten, wird die Busse der im Fahrzeugausweis eingetragenen Halterin auferlegt, also Ihrer Vermietung. Sie können sie innert 30 Tagen bezahlen (Art. 7 Abs. 1 und 2 OBG, SR 314.1). Nennen Sie Name und Adresse der Person, die gefahren ist, wird das Verfahren gegen diese geführt (Art. 7 Abs. 4 OBG). Sie brauchen also für jede Busse schnell die Antwort: Wer hatte das Fahrzeug zur Tatzeit? Das gelingt nur mit lückenlosen Buchungen mit Uhrzeit. Ablauf und Fristen: Bussen und Halterhaftung bei Mietwagen.
Schäden dokumentieren Sie mit Fotos, Kostenvoranschlag und Zuordnung zur Miete, verrechnen sie gemäss AGB weiter und melden sie bei Bedarf der Versicherung. Mehr: Schadenmanagement.
Schritt 9: Software und Online-Buchung einrichten
Mit zwei Fahrzeugen funktionieren Kalender und Excel noch. Ab etwa drei Fahrzeugen oder mehreren Personen, die Buchungen annehmen, steigt das Risiko von Doppelbuchungen, vergessenen Kautionen, fehlenden Fotos und Bussen, die beim Halter hängen bleiben. Eine Software für die Autovermietung verbindet die Schritte einer Miete:
- Anfrage per Telefon, E-Mail oder Online-Buchungsportal
- Buchung mit Verfügbarkeit und automatisch berechnetem Preis
- Mietvertrag mit AGB
- Zahlung und Kaution, idealerweise als Reservation auf der Kreditkarte
- Übergabe mit Fotos und Unterschrift
- Erinnerungen vor Abholung und Rückgabe
- Rückgabe mit Abrechnung von Kilometern, Tank und Verspätung
- Rechnung mit Schweizer QR-Rechnung und MWST
- Bussen und Schäden zur richtigen Miete weiterverrechnen
- Auswertung: Was verdient welches Fahrzeug?
Achten Sie bei der Auswahl auf Schweizer Anforderungen: CHF, MWST, QR-Rechnung, Buchungsportal in den Landessprachen und Abläufe für Ordnungsbussen. Die vollständige Checkliste für die Software-Auswahl hilft beim Vergleich.
Wayvo ist eine in der Schweiz entwickelte Software für genau diesen Ablauf (unsere eigene, das sagen wir offen). Sie verbindet Buchungen, eigenes Buchungsportal in vier Sprachen, Mietvertrag, Kaution als Kartenreservation, Kartenzahlung über Ihr eigenes Stripe-Konto ohne Aufschlag, digitale Übergabe, automatische E-Mail- und SMS-Erinnerungen, Rechnung mit Schweizer QR-Rechnung, Bussen-Weiterverrechnung mit Zahllink und vorbereiteter Lenkerangabe sowie die Wirtschaftlichkeit pro Fahrzeug. Der Preis beginnt beim Paket Start mit CHF 49 pro Monat inklusive fünf Fahrzeuge, jedes weitere kostet CHF 4 (zzgl. MWST), monatlich kündbar. Wayvo auf einen Blick.
Schritt 10: Sichtbar werden
- Google-Unternehmensprofil mit Öffnungszeiten, Fotos und Link zur Online-Buchung; bitten Sie zufriedene Kunden um eine Bewertung (Bewertungen gewinnen).
- Website mit Online-Buchung: Kunden wollen Verfügbarkeit und Endpreis sehen und sofort buchen (Website für Autovermietungen).
- Lokale Partner: Garagen, Hotels, Umzugsfirmen, Vereine und Firmen in der Region.
- Suchanzeigen für lokale Begriffe wie «Transporter mieten» plus Ortsname.
Mehr: Marketing für Autovermietungen.
Startbudget: ein Beispiel mit fünf Fahrzeugen
Die folgenden Beträge sind Annahmen für eine GmbH mit fünf Occasionsfahrzeugen der Kompaktklasse. Ihre eigenen Offerten können deutlich abweichen.
| Position | CHF (Annahme) |
|---|---|
| Stammkapital GmbH (bleibt im Unternehmen, kann für Fahrzeuge verwendet werden) | 20'000 |
| Gründung: Notariat, Handelsregister, Beratung | 1'500–3'000 |
| 5 Occasionsfahrzeuge inkl. Aufbereitung | 90'000–125'000 |
| Versicherungen, erste Prämien | 6'000–12'000 |
| Website, Fotos, Beschriftung, erstes Marketing | 2'000–6'000 |
| Software (Wayvo Start, 5 Fahrzeuge, Jahreszahlung, zzgl. MWST) | 539 |
| Parkplätze und Büro, erste Monate | 1'500–6'000 |
| Reserve für Reparaturen und Leerstand | 10'000–20'000 |
Das Stammkapital ist keine Ausgabe, sondern Eigenkapital, das in die Fahrzeuge fliessen kann. Finanzierungsmöglichkeiten wie Kauf, Leasing, Bankkredit und Bürgschaften beschreibt der Artikel Rendite pro Fahrzeug.
Checkliste: Autovermietung eröffnen
- Segment, Standort und Zielkunden festgelegt
- Rechtsform gewählt, Firmenname auf zefix.ch geprüft
- Handelsregister (GmbH/AG immer, Einzelunternehmen ab CHF 100'000 Umsatz)
- Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
- MWST: Pflicht geprüft, freiwillige Anmeldung und Abrechnungsmethode entschieden
- Geschäftskonto mit QR-IBAN für QR-Rechnungen
- Haftpflicht pro Fahrzeug (mind. CHF 5 Mio.), Kasko, Betriebshaftpflicht; Vermietung offengelegt
- Fahrzeuge auf die Firma eingelöst, Vignette, MFK- und Servicetermine erfasst
- AGB und Mietvertrag mit Kaution, Selbstbehalt, Bussen und Ausland
- Übergabeprotokoll mit Fotos und Unterschrift
- Mieterverzeichnis, zwei Jahre aufbewahrt (Art. 70 VZV)
- Ablauf für Bussen: Zuordnung, Weiterverrechnung, Lenkerangabe innert Frist
- Datenschutzerklärung nach DSG
- Preise und Tarife kalkuliert, Break-even-Auslastung bekannt
- Software mit Online-Buchung, Kartenzahlung und QR-Rechnung eingerichtet
- Google-Unternehmensprofil und Website live
Häufige Fragen
Braucht man in der Schweiz eine Bewilligung für eine Autovermietung? Nein. Für die gewerbsmässige Vermietung von Autos an Selbstfahrer verlangt das Bundesrecht keine Bewilligung. Pflicht ist ein Verzeichnis der Mieter, das zwei Jahre aufbewahrt und der Polizei auf Verlangen vorgelegt wird (Art. 70 VZV). Wer Fahrzeuge mit Fahrer anbietet, betreibt Personentransport und braucht Bewilligungen.
Muss eine Autovermietung ins Handelsregister? Eine GmbH oder AG immer. Ein Einzelunternehmen muss sich eintragen, sobald es im Jahr mindestens CHF 100'000 Umsatz erzielt (Art. 931 OR); darunter ist die Eintragung freiwillig.
Wie viel Kapital braucht man, um eine Autovermietung zu gründen? Rechtlich verlangt eine GmbH CHF 20'000 Stammkapital, ein Einzelunternehmen nichts. Wirtschaftlich bestimmen die Fahrzeuge den Bedarf: Mit fünf Occasionen der Kompaktklasse rechnen Sie inklusive Versicherung, Reserve und Start mit rund CHF 110'000 bis 190'000, je nach Fahrzeugen und Finanzierung.
Ist eine Autovermietung MWST-pflichtig? Ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr ja, zum Normalsatz von 8,1 %. Darunter ist die Anmeldung freiwillig. Der Saldosteuersatz für die Vermietung von Fahrzeugen beträgt 3,7 %.
Wer bezahlt Bussen, die ein Mieter verursacht? Die Busse geht zuerst an die Vermietung als Halterin. Sie kann sie dem Mieter gemäss Vertrag weiterverrechnen oder der Behörde Name und Adresse des Mieters nennen; dann führt die Behörde das Verfahren gegen den Mieter (Art. 7 Abs. 4 OBG).
Gelten für Mietwagen strengere MFK-Intervalle? Nein. Vermietete Personenwagen werden wie private Personenwagen geprüft: erstmals nach fünf Jahren, dann nach drei und danach alle zwei Jahre. Jährlich geprüft werden nur Fahrzeuge für den berufsmässigen Personentransport.
Welche Software braucht eine Autovermietung? Eine Software, die Buchungen mit Verfügbarkeit, Online-Buchungsportal, Mietvertrag, Kaution und Kartenzahlung, Übergabeprotokoll, Rechnungen mit Schweizer QR-Rechnung sowie Bussen und Schäden verbindet. Eine in der Schweiz entwickelte Lösung dafür ist Wayvo, ab CHF 49 pro Monat inklusive fünf Fahrzeuge (Paket Start).
Quellen
- Strassenverkehrsgesetz (SVG), SR 741.01: Art. 25, 58, 63 (fedlex)
- Verkehrszulassungsverordnung (VZV), SR 741.51: Art. 3, 4, 70, 80 (fedlex)
- Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), SR 741.31: Art. 3, 13, 14 (fedlex)
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), SR 741.41: Art. 33 (fedlex)
- Ordnungsbussengesetz (OBG), SR 314.1: Art. 7 (fedlex)
- Obligationenrecht (OR), SR 220: Art. 253 ff., 267a, 621, 632, 773, 777c, 931 (fedlex)
- Gebührenverordnung Handelsregister (HRegGebV), SR 221.411.1 (fedlex)
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), SR 641.20: Art. 10, 25, 37 (fedlex); ESTV, MWST-Sätze; Saldosteuersätze SR 641.202.62 (fedlex)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), SR 221.229.1: Art. 4, 6 (fedlex)
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241: Art. 8 (fedlex)
- Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG), SR 741.71 (fedlex)
- Bundesrat, Abstimmung vom 29. November 2026 über die MWST-Erhöhung (admin.ch)
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